Weiterbildung
Wer mit einem Motorwagen der Kat. D oder D1 Personentransporte durchführen will, benötigt den Fähigkeitsausweis für den Personentransport. Wer mit Motorwagen der Kat. C oder C1 Gütertransporte durchführen will, benötigt den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport. Die Häufigkeit der Einsätze und die Fahrstrecke sind nicht von Bedeutung. Deshalb ist auch bereits für gelegentliche Einsätze als Aushilfe der Fähigkeitsausweis erforderlich, wenn der Transport nicht unter die Ausnahmen fällt (CZV Art. 3) |
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Der Fähigkeitsausweis ist 5 Jahr gültig. Während dieser Zeit müssen 5 Kurstage absolviert werden, um den Ausweis wieder erneuern zu können. Wird diese Frist verpasst und der Ausweis ist nicht mehr gültig, dürfen nur noch Personen- oder Gütertransporte ausgeführt werden, welche nicht unter die CZV fallen (CZV Art. 3)
Wir sind von der asa (Vereinigung der Strassenverkehrsämter) anerkannt als Weiterbildungsstätte.
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