Weiterbildung

Die neue Chauffeurenzulassungsverordnung (CZV) ist seit 1. September 2009 in Kraft. Detaillierte Informationen zur CZV finden sie auf der offiziellen Internetseite der asa Bern:www.cambus.ch
Wer mit einem Motorwagen der Kat. D oder D1 Personentransporte durchführen will, benötigt den Fähigkeitsausweis für den Personentransport. Wer mit Motorwagen der Kat. C oder C1 Gütertransporte durchführen will, benötigt den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport.
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Die CZV unterscheidet nicht zwischen berufsmässig und nicht berufsmässig, bzw. bezahlt und unentgeltlich. Auch die Häufigkeit der Einsätze und die Länge der Strecke ist nicht von Bedeutung. Deshalb ist auch bereits für gelegentliche Einsätze als Aushilfe der Fähigkeitsausweis erforderlich, wenn der Transport nicht unter die Ausnahmen fällt (CZV Art. 3).

Übergangsbestimmungen Kat. D oder D1
Personen, die den Führerausweis vor dem 1. September 2009 erworben haben, erhalten den Fähigkeitsausweis auf Gesuch hin prüfungsfrei (mit Ablaufdatum 31.08.2013). Es gilt nun, bis zu diesem Ablaufdatum die obligatorische Weiterbildung (5 Tage à 7 Stunden = 35 Stunden) zu absolvieren, damit der Fähigkeitsausweis um weitere 5 Jahre verlängert werden kann.
Verpasst jemand diese Frist, kann man den neuen Fähigkeitsausweis bestellen, sobald der 5. Kurstag absolviert wurde. Die Gültigkeit des neuen Fähigkeitsausweises ist dann 5 Jahre ab Bestelldatum. Achtung: Die 5 Kurstage müssen innerhalb der letzten 5 Jahre ab Bestelldatum liegen. Weiter zurückliegende Kurstage verfallen.

Übergangsbestimmungen Kat. C oder C1
Personen, die den Führerausweis vor dem 1. September 2009 erworben haben, erhalten den Fähigkeitsausweis auf Gesuch hin prüfungsfrei (mit Ablaufdatum 31.08.2014). Es gilt nun, bis zu diesem Ablaufdatum die obligatorische Weiterbildung (5 Tage à 7 Stunden = 35 Stunden) zu absolvieren, damit der Fähigkeitsausweis um weitere 5 Jahre verlängert werden kann.
Verpasst jemand diese Frist, kann man den neuen Fähigkeitsausweis bestellen, sobald der 5. Kurstag absolviert wurde. Die Gültigkeit des neuen Fähigkeitsausweises ist dann 5 Jahre ab Bestelldatum. Achtung: Die 5 Kurstage müssen innerhalb der letzten 5 Jahre ab Bestelldatum liegen. Weiter zurückliegende Kurstage verfallen.

 

Wir sind von der asa (Vereinigung der Strassenverkehrsämter) anerkannt als Weiterbildungsstätte.
All unsere Kursmodule können der obligatorischen Weiterbildungspflicht gemäss CZV angerechnet werden.